Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften zur Vermeidung von Elektro- und Elektronik-Abfällen sowie zur Förderung von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung erlassen, um das Aufkommen zu entsorgender Abfälle zu reduzieren und die Umweltschutzleistung der mit der Behandlung dieser Abfälle befassten Wirtschaftsbeteiligten zu verbessern. Ferner wurden als Beitrag zur Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie zum Schutz der menschlichen Gesundheit Vorschriften zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in diesen Geräten verabschiedet.
Richtlinie 2002/96/EG, Gültigkeit: 13. August 2006 Die Richtlinie beinhaltet im Wesentlichen die Bestimmung, dass eine geordnete Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten seit dem 13.August 2005 durchgeführt wird. Die EAG-VO dient vor allem zur:
Richtlinie 2002/95/EG, Gültigkeit: 1. Juli 2006
Die RoHS Richtlinie ist ergänzend zu WEEE erlassen worden, welche eine Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zum Gegenstand hat.
So haben die Mitgliedstaaten sicher zu stellen, dass ab dem 1. Juli 2006 neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether enthalten.
Toshiba hat die Forderung nach einem umweltverträglicheren Gerätedesign voll und ganz akzeptiert und alle erforderlichen Änderungen zum entsprechenden Umbau der Geräte vorgenommen.